§1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche über das Internet-Portal "NiRA.web" (nachfolgend: "NiRA.web-Portal") der HST Systemtechnik GmbH & Co KG (nachfolgend: "HST") angebotenen Dienstleistungen, wie die internetbasierte Bereitstellung von aktuellen und prognostizierten Niederschlagsdaten (nachfolgend: "Leistungen") sowie des dazugehörigen Werkzeugs (welches im NiRA.web-Portal integriert ist) zur individuellen Auswertung solcher Daten. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen betreffend weiterer Leistungen des NiRA.web-Portals mit demselben Kunden, ohne dass HST in jedem Einzelfall darauf hinweisen müsste.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HST ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also beispielsweise auch dann, wenn HST in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen und deren Gültigkeit ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Zustimmung von HST maßgebend.
  4. Änderungen der AGB werden Kunden, mit denen HST in laufender Geschäftsbeziehung steht, per E-Mail oder in sonstiger schriftlicher Form bekannt gegeben. Die Änderungen treten einen Monat nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Innerhalb dieser Monatsfrist haben die Kunden das Recht, den Änderungen der AGB schriftlich zu widersprechen.

§2 Nutzungs- und Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des NiRA.web-Portals ist die internetbasierte Bereitstellung von Niederschlagsdaten (aus Radarmessungen berechnet) für fest definierte Standorte in der Bundesrepublik Deutschland. HST stellt dem Kunden via Internet einen geschützten (z.B. durch Nutzerkennung, Kennwort) individuellen Zugang zum NiRA.web-Portal der HST zur Verfügung. Der Zugang wird je nach Abonnementart in einen Probe- und Vollzugang zum NiRA.web-Portal unterteilt.
  2. HST ermöglicht dem Kunden den Zugriff auf aktuelle und prognostizierte Niederschlagsdaten für die vom Kunden zu definierenden Standorte. Der Umfang der zur Verfügung gestellten Daten variiert in Abhängigkeit der beauftragten Dienste und umfasst bei der Beauftragung aller Dienste folgende Niederslchlagsdaten:
    • aktuelle, korrigierte Radarniederschlagsummen der vergangenen 5 Minuten [mm/5min], Aktualisierung alle 5 Minuten
    • angeeichte Radarniederschlagsummen der vergangenen Stunde [mm/h] in einer zeitlichen Auflösung von 5 Minuten, Aktualisierung stündlich,
    • prognostizierte Niederschlagssummen des gebuchten (individuellen) Vorhersagezeitraumes in einer zeitlichen Auflösung von 1 Stunde [mm/h], Aktualisierung alle 3 Stunden,
    • Niederschlagsummenkarte der letzten 3 Stunden für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Aktualisierung 2-stündig,
    • Niederschlagswerte der auf Kundenwunsch zusätzlich eingebundenen Bodenmessstationen.
  3. Die Lieferung der Leistungen erfolgt elektronisch durch individuellen Abruf seitens des Kunden. Für diesen Datenabruf mittels HTTP- und FTP-Protokoll stellt HST gemäß dem allgemein anerkannten Stand der Technik einen Internetdienst mit einer Verfügbarkeit von 95 %, bezogen auf ein Jahr, zur Verfügung; Systemarbeiten gemäß § 5 bleiben bei dieser Berechnung unberührt.
  4. HST stellt sicher, dass der Kunde die Leistungen selbständig in Anspruch nehmen kann. Die Unterstützung bei der Bedienung des Internetportals wird von HST nicht geschuldet. Dies gilt ebenfalls für die Einrichtung und Unterhaltung der kundenseitigen Software- und Hardware-Infrastruktur.

§3 Vergütung

  1. Zwischen HST und Kunde besteht eine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung, die die einmalige Einrichtung der Leistungen (Einrichtungspauschale) und die laufenden Kosten der Bereitstellung oder die einmalige Vergütung für den Probezugang ausweist.
  2. Die Einrichtungspauschale für den Vollzugang ist nach Einrichtung des Zugangs und gegen Rechnungsstellung ohne Abschlag mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen zur Zahlung fällig.
  3. Die laufenden Kosten für die Datenbereitstellung werden zum Ersten eines Quartals oder auf Kundenwunsch jährlich zum Anfang eines Jahres abgerechnet.
  4. Die Vergütung des Probezugangs ist nach Beauftragung und vor Einrichtung gegen Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen zu erbringen.

§4 Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit des Probezugangs beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
  2. Der Vollzugang hat eine Laufzeit von 12 Monaten und umfasst die individuell beauftragten Leistungen, jedoch maximal die in § 2 definierten Leistungen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. HST ist gegenüber dem Kunden aus wichtigem Grund berechtigt, ohne vorherige Abmahnung das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu beenden und den Zugang zum NiRA.web-Portal unverzüglich zu sperren, wenn und soweit der Kunde
    • die Anmeldung unter falschen Namen und/oder falscher Anschrift vorgenommen hat,
    • Mechanismen, Software, Hardware oder sonstige Mittel verwendet, die das Funktionieren des NiRA.web-Portals stören oder stören könnten oder in sonstiger Weise störend in das NiRA.web-Portal eingreifen,
    • gegen die in § 7 definierten Nutzungsrechte verstößt,
    • sich in einem Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen befindet.
    Im Falle einer solchen Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch für den Rest der Vertragslaufzeit unberührt.
  4. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§5 Systemänderungen

  1. HST ist berechtigt, jederzeit technische Änderungen am NiRA.web-Portal vorzunehmen bzw. Wartungsarbeiten an diesem durchzuführen.
  2. HST ist darüber hinaus berechtigt, den Betrieb des NiRA.web-Portals für die Durchführung von Änderungen gemäß §5 Absatz 1 im erforderlichen Umfang einzuschränken oder für 24 Stunden zu unterbrechen. Geplante Änderungen oder Wartungsarbeiten werden von der HST in üblicherweise nutzungsarmen Zeiträumen vorgenommen und dem Kunden in geeigneter Form mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden mitgeteilt, sofern hierdurch die Verfügbarkeit der durch den Kunden beauftragten Leistung beeinflusst wird.

§6 Pflichten des Kunden

  1. Die Ermittlung und Weitergabe der Koordinaten der verschiedenen, vom Kunden gewünschten Messstellen an HST obliegt dem Kunden selbst und setzt das WGS84 Koordinatensystem voraus. Die Koordinaten müssen HST mindestens zwei Wochen vor Vertragsbeginn mitgeteilt werden.
  2. Der Kunde versichert und verpflichtet sich, die von HST überlassene (individuellen) Nutzerkennungen und Kennwörter vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  3. Der Kunde stellt HST frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegenüber HST erhoben werden und auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden beruhen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, HST den durch sein Verhalten entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, zu ersetzen.
  4. Wird eine Einbindung von Daten eines physischen Kunden-Regenschreibers beauftragt, sind die Daten vom Kunden rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für diesen Fall überträgt der Kunde das unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Daten der HST.

§7 Nutzungsrechte

  1. Die Leistungen dürfen ausschließlich für betriebsinterne Zwecke des Kunden genutzt werden. Darüber hinaus gehende Nutzungen durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HST.
  2. Eine Weitergabe der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte und/oder Daten an (fremde) Dritte oder eine (auch nur teil- oder auszugsweise) Veröffentlichung dieser Daten, ob verändert oder unverändert, ist grundsätzlich nicht gestattet. Gegebenenfalls erteilt HST dem Kunden eine Ausnahmegenehmigung.
  3. Der Kunde hat das Recht zeitlich unbegrenzt die einmalig oder fortlaufend gelieferten Daten zu archivieren.
  4. Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 (Bodenmesswerte) dürfen frei verwendet werden.W
  5. Überschreitet der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, so kann HST für jeden einzelnen Fall der Überschreitung einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe von EUR 20.000 (EURO zwanzigtausend) geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch die Überschreitung überhaupt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. HST bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Bei begründetem Verdacht auf eine Überschreitung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte und/oder auf eine anderweitige unberechtigte Nutzung der für den Kunden bereitgehaltenen und/oder an diesen übermittelten Leistungen ist der Kunde verpflichtet, HST durch Erteilung von Auskünften und/oder Überlassung entsprechender Unterlagen an HST oder an von HST beauftragte Dritte, bei der Aufklärung und Verfolgung des Verdachtsfalles zu unterstützen.

§8 Haftung

  1. Die dem Kunden von HST zur Verfügung gestellten Leistungen werden von HST oder von HST beauftragten Dritten mit größter Sorgfalt erhoben und mit Methoden ermittelt, die dem aktuellen Stand von Forschung und Technik entsprechen. HST übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Leistungen. Darüber hinaus haftet HST nicht für Ansprüche, die sich auf den Umstand gründen, dass die bereitgestellten Niederschlagswerte unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sind. Die Haftung für das Eintreten einer prognostizierten Wetterlage, hier insbesondere der Niederschlagsmenge, ist ebenfalls ausgeschlossen.
  2. HST haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere nicht für Ereignisse, auf die HST keinen Einfluss hat, also insbesondere: Stromausfall, Störung des Internets, Ausfall der zugrunde liegenden Messeinrichtungen, Ausfall des GPRS-Netzes und/oder anderer Gründe, die zur Einschränkung oder Unterbrechung der Leistungen führen.

§9 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Erkenntnisse und Informationen, die sie anlässlich der Vertragsanbahnung, des Vertragsabschlusses und/oder der Vertragsdurchführung erlangen oder erlangt haben, vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Informationen über das NiRA.web-Portal, die dafür eingesetzte Technik, dessen technischer Aufbau und alle damit zusammenhängenden Informationen streng geheim zu halten.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Allgemeinheit vor der Erlangung durch den Kunden zugänglich waren oder dieser ohne Verschulden des Kunden zugänglich wurden.

§10 Datenschutz

HST beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Verwendung der Nutzerdaten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen

§11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Meschede. Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.